Versicherungsagentur Rolf Kischkat

Auto-Unfall im Ausland und die Urlaubslaune ist hin!

Ein Auslands-Autounfall generell - und im Urlaub im Besonderen - ist nicht nur äußerst ärgerlich, die Schadensregulierung ist ziemlich kompliziert und aufwendig. Worauf Sie achten sollten, lesen Sie hier

Autofahrer, die im Ausland in einen Unfall verwickelt waren, sollten sich in einem ersten Schritt an einen in Deutschland tätigen Schadenregulierer des ausländischen Versicherers wenden. Die gesuchte Adresse erhält man beim Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180/25026) oder unter www.zentralruf.de.
Dieser benötigt - wie ansonsten generell üblich - die Information in welchem Land und an welchem Tag der Unfall passiert ist sowie das Kennzeichen des Unfallgegners. Für alle EU-Länder sowie Norwegen, Lichtenstein und Island kann dieser Unfallservice in Anspruch genommen werden.
Ein großes Problem stellt oft die geringere Schadenersatzregulierung beim Auslandsunfall dar. Denn noch gilt das Schadenersatzrecht des Staates, in dem der Unfall passierte. Derjenige, der sein beschädigtes Fahrzeug in Deutschland reparieren lässt, muss in der Regel aus eigener Tasche zuzahlen, denn Länder wie Spanien, Portugal und Griechenland entschädigen nur auf Basis ihrer heimischen Preise.
Vorteilhafter ist es deshalb schon die Schadenregulierung am Unfallort in die Wege zu leiten und sofort mit dem Hamburger Zentralruf Kontakt aufzunehmen, um mit dem deutschen Schadenbeauftragten die kostengünstigste Regelung zu besprechen.

Ausländische Versicherungsgesellschaften leisten viel weniger

Neben den niedrigeren Reparaturkosten, die zu geringeren Entschädigungen führen, werden auch Kosten für einen Mietwagen während der Reparaturzeit nicht erstattet. Darüber hinaus werden folgende - von uns als selbstverständlich angesehene - Leistungen wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Rechtsanwalts- und Gutachterkosten sowie eine eventuell erforderliche Kreditfinanzierung bei einem Totalschaden nicht anerkannt. Für die aus diesen Umständen nicht zu vermeidenden Anwalts- und Gerichtskosten kommt eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung auf. Die Prämie dafür macht sich schnell bezahlt, da bei strittigen Inlands-Verkehrsunfällen ebenfalls nicht unerhebliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen.

Ausland-Schadenschutzversicherung
Bei den meisten Autoversicherungsgesellschaften kann man inzwischen eine Ausland-Schadenschutzversicherung abschließen. Der Clou: es wird so reguliert, als wäre der ausländische Unfallgegner in Deutschland haftpflichtversichert.


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