Versicherungsagentur Rolf Kischkat

Garantiezins auf 2,25 Prozent gesunken

Seit dem 1. Januar 2007 gilt ein neuer Höchstrechnungszins für Lebens- und Rentenversicherungen sowie Pensionsfonds von 2,25 Prozent (vorher 2,75%). Trotzdem verringern die meisten Versicherungsgesellschaften in 2007 ihre nicht garantierten Gesamtüberschüsse an ihre Kunden nicht - wie eine aktuelle Übersicht zeigt. So liegt z. B. der Volkswohl Bund im vierten Folgejahr mit 5% Überschussbeteiligung weiterhin unter den TOP 5.

Der jeweils gültige Garantiezins - auch Höchstrechnungszins genannt
- muss über die gesamte Vertragslaufzeit sicher erwirtschaftet werden
können, um die garantierte Versicherungsleistung zu finanzieren. Der
Höchstrechnungszins darf deshalb nicht mehr als 60 Prozent der
durchschnittlichen Umlaufrendite betragen. Zuletzt wurde er Anfang 2004
von 3,25 auf 2,75 Prozent gesenkt. Er folgt damit der Entwicklung des
Durchschnittszinses festverzinslicher Kapitalanlagen, der sich aus dem
Mittel der Umlaufrendite öffentlicher Staatsanleihen der letzten zehn
Jahre ergibt. Die aktuelle Umlaufrendite liegt derzeit knapp unter 4
Prozent. In den 80er Jahren betrug dieser Wert im Schnitt noch 7,6
Prozent, in den 90er Jahren im Mittel 6,6 Prozent.

Auf die Ablaufleistung einer Lebens- oder Rentenversicherung hat der
Höchstrechungszins nur geringen Einfluss, da zur garantierten Leistung
die aus den tatsächlichen Kapitalerträgen erwirtschaftete
Überschussbeteiligung hinzukommt. Die Gesamtverzinsung von
Lebensversicherungsverträgen liegt 2006 bei den meisten Unternehmen
einschließlich Schlussgewinnanteil zwischen 4,4 und 5,2 Prozent, die
Volkswohlbund Lebensversicherung schrieb ihren Kunden von 2004 bis 2006
jedes Jahr 5,0 Prozent und tut dies auch für 2007.

© Rolf Kischkat, empfohlene Versicherungen

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