Versicherungsagentur Rolf Kischkat

Unwetterschaden - welche Versicherungen leisten?

Bei Unwetterschäden können je nach Schadenfall mehrere Versicherungen zuständig sein. Versicherungsnehmer sollten deshalb ihre bestehenden Policen genauestens überprüfen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz erweitern.

Bei Sturm haften die Wohngebäude- und Hausratversicherung bei Schäden erst ab Windstärke acht. In der Regel reicht ein Zeitungsbericht aus der örtlichen Presse als Nachweis aus, im Zweifel muss eine Auskunft des Wetteramtes eingeholt werden.

Während die Wohngebäudeversicherung bei Sturm ausschließlich für Schäden am Haus (Dach, Fenster, Mauerwerk) aufkommt, schützt die Hausratversicherung das Inventar; also: Möbel, Teppiche und alle weiteren Gegenstände des Haushaltes. Bei Sturmschäden am Auto kann die Teilkaskoversicherung des Kraftfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Allerdings erstattet die Teilkasko nur maximal den Wiederbeschaffungswert des u. U. total beschädigten PKW, die Hausratversicherung zahlt - in der Regel - hingegen zum Neuwert.

Versicherungslücken schließen

Obwohl die Hausversicherung eine ganze Reihe unterschiedlicher Schadenfälle (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus nach Einbruch/Diebstahl) absichert, so bestehen trotzdem Versicherungslücken. Durch ein Unwetter voll gelaufene Keller werden weder von der Hausrat-, noch von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hier hilft nur der zusätzliche Abschluß einer Elementarschadenversicherung, die die Gefahren von Starkregen, Überschwemmung, Erdrutsch und Schneedruck (Lawinen) beinhaltet.

Durch Blitze zu Schaden gekommene Elektrogeräte wie Computer oder Fernseher werden dagegen nur von den Hausratversicherungen übernommen, bei denen ein Überspannungs-schaden generell oder gegen Mehrbeitrag Vertragsbestandteil sind. Jeder Versicherte sollte deshalb seinen Versicherungsschutz auf diese Lücken hin überprüfen und ggf. anpassen.

Grundsätzlich ist zu empfehlen, den eigenen Versicherungsschutz mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und ganz besonders dann, wenn sich die persönliche Lebenssituation grundlegend (Umzug, Heirat, Immobilienerwerb) geändert hat.

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